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Download-Server gehackt

Verfasst: 24. Feb 2006, 16:47
von exJaBoG32_Viper
Leider musste ich heute feststellen, das auch sämtliche Absicherungen des Downloadsservers einen nicht vor Hackern bzw. Crackern schützen.
Um 14:39 Uhr verschaffte sich jemand Zugang als Admin auf dem Control-Panel und hatte somit für kurze Zeit volle Gewalt über sämtliche Downloads und gehostete Domains auf dem Server.
Glücklicherweise bemerkte ich das schnell und reagierte dementsprechend.

Darunter fiel auch ein kompletter Stop des FTP-Servers für den Zeitraum 15:00-17:30 Uhr um weitere Schäden zu vermeiden.

Der FTP-Server läuft nun wieder, es dürfte also momentan keine Einschränkungen geben und nach ersten Prüfungen scheint auch kein Schaden entstanden zu sein.

Der Vorfall wird weiter geprüft und an meinen Anwalt weitergeben sowie Strafanzeige gestellt.

Gruss Viper

Verfasst: 24. Feb 2006, 17:30
von keiler
Ganz schön krass. Hoffentlich hast du Erfolg mit deinen Nachforschungen.

Grüsse

Verfasst: 25. Feb 2006, 11:11
von Woodstock
Da werden wir wohl ein paar Connections aktivieren müssen...
Sorry, vergesst es, ich war in Gedanken, hab vorgestern "München" gesehen...

Verfasst: 25. Feb 2006, 11:23
von exJaBoG32_Viper
IP wurde getraced, ebenso die von dem Hacker angegebene Mail-Addy (zum Teufel, welcher Hacker hinterlässt ne Mail-Addy?).
Beide passen zusammen, also schonmal ein guter Ansatz um ihn zu packen, Problem ist nur, das der gute Junge in den USA sitzt.

Schaun mer mal was er auf meine ziemlich gesalzene Mail antwortet, wenn nicht frag ich beim Anwalt nach, was man machen kann.
Rät mir der Anwalt ab aufgrund des Wohnsitzes des Hackers werde ich aktive Massnahmen einleiten das er sich noch lange an mich erinnert. Dann werde ich definitv alte Kontakte (grinsend nach Woody schielt) reaktivieren und meine alte Crew zusammentrommeln um Gleiches mit Gleichem zu vergelten ;)

So oder so, gepackt bekomm ich ihn schon...

Verfasst: 25. Feb 2006, 11:53
von 33rd_Shark
Richtig so! Wie heisst es schon in der Bibel (oder so): Auge um Auge, Zahn um Zahn!
Die wussten damals shcnon, was richtig ist! :bombe:

Viel Erfolg!
Shark

Verfasst: 25. Feb 2006, 16:17
von 33rd_Maverick
Viel Glück dabei! und haut ihm ordentlich aufs Maul er hats verdient! :pilothelikopter:

Verfasst: 25. Feb 2006, 21:10
von Reaper
Hi,

Also was aufs Maul hat er wirklich verdient, aber denk doch mal logisch drüber. Auge um Auge, Zahn um Zahn? Das sind eher die Gesetze des Dschungels, wenn Viper ihn mit den gleichen Mitteln angreift, macht er sich auch strafbar. Du kannst dann keinen erzählen "er hat das aber auch gemacht", die Leute jukt es dann nicht, ob du das warst der als erster angegriffen wurdest.

@Viper

Denk lieber gründlich drüber nach was du tun willst und frag doch deinen Anwalt, wenn du schon einen hast.
Und sink doch bitte bloß nicht auf das Nevau dieses Pissers ab.

Verfasst: 26. Feb 2006, 16:54
von exJaBoG32_Viper
Ruhig Brauner,

zuerst kümmert sich mal mein Anwalt darum. Problem könnte aber sein, das der gute Junge seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hat (was erste Traces ergeben haben). Dann wird es schwierig, ihn zu packen.
Der Provider des Hackers wurde benachrichtigt, der Anwalt versucht, an die Daten des Hackers bzw. deren Verbindung heranzukommen. Ich selber beschränke z.Zt. meine Aktivitäten auf Logfile-Auswertungen, Traces und Nachforschungen über die Mail-Addy und vergleichbare Vorfälle.

Sollte rechtlich nichts zu machen sein, so werden wir (meine alte Crew und ich) insofern aktiv als das wir versuchen, die Identität des Hackers aufzudecken, ihn an den Pranger zustellen (Meldung an Blacklists, Serverforen und Provider) und somit andere vor ihm zu warnen.

Wenn der Anwalt jedoch Erfolg hat wird es ziemlich teuer für den Jungen.

[quote9iy][b9iy]§ 202a StGB. Ausspähen von Daten[/b9iy]

[b9iy] * (1)[/b9iy] Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

[b9iy]§ 303a StGB. Datenveränderung[/b9iy]

[b9iy]* (1)[/b9iy] Wer rechtwidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
[b9iy]* (2) [/b9iy]Der Versuch ist strafbar[/quote9iy]

Dazu kommt noch neben der strafrechtlichen Seite die zivilrechtliche mit Schadenersatzforderungen usw.
Er wird sich noch lange an mich erinnern ;)

Verfasst: 27. Feb 2006, 00:41
von Reaper
Hehe,

Drücke dir schon längst die Daumen, mach ihn fertig man!!! :twisted: :twisted: :twisted: